Die Leistungen mit denen wir Sie bei Ihrem Umzug unterstützen, entsprechen genau die eines Privatumzugs. Abgerechnet wird über das Amt (bzw. Sie können dort einen Zuschuss oder einen Gutschein beantragen).
Eine Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter ist an gewisse Bedingungen geknüpft – die genauen Bedingungen können Sie beim Jobcenter erfragen. Der Umzug muss für Sie notwendig sein oder die finanzielle Lage muss sich für das Amt verbessern. Holen Sie auf jeden Fall vor dem Umzug eine Zusicherung vom Amt der Kostenübernahme bzw. ein Bewilligungsschreiben für Ihren Umzug der stattfinden soll.
Das Sozialamt kann Ihnen auf Antrag eine Umzugsbeihilfe gewähren. Den Antrag müssen Sie an Ihr zuständiges Sozialamt stellen.
Wenn Ihre jetzige Wohnung nicht Ihren Anforderungen als Pflegebedürftigen entspricht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Die Pflegekasse kann auch einen Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zahlen, wenn Sie umziehen, da sich Ihre jetzige Wohnung nicht Ihren Anforderungen entsprechend umbauen lässt.
Für eine kostenfreie Beratung wenden Sie sich gerne an uns.
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