Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Absender unterrichtet Prinz Umzüge rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltende Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/ Zubehör von Bedeutung ist.
Bei Umzugsverträgen steht dem Kunden grundsätzlich kein Widerruf zu, auch wenn der Vertrag im Internet abgeschlossen wurde. Dies folgt aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Diese Norm schließt den Widerruft aus bei Verträgen zur Beförderung von Waren, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies ist ein Umzugsvertrag, kein Fernabsatzvertrag.
Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
Das Transportgut wird der Firma Prinz Umzüge unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma Prinz Umzüge angezeigt wird.
Die Mitarbeiter der Firma Prinz Umzüge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist Prinz Umzüge berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen bzw. darf Prinz Umzüge mit zusätzlichen Kosten einen weiteren LKW dazuholen. Außerdem ist Prinz Umzüge berechtigt bei Mehraufwand wie z.B. Montage, Entrümplung und Umzugsmaterial den Preis ebenfalls zu erhöhen.
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Prinz Umzüge darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5 % über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Der vereinbarte Betrag ist, sofern nicht anders vereinbart, in Bar vor der Entladung zu entrichten. Bei Umzügen innerhalb des Firmensitzes Bar VOR Entladung des Umzuggutes, bei Umzügen innerhalb Deutschlands wird eine Anzahlung von 25 % verlangt, weitere 25 % sind nach Beladung, der Restbetrag am Entladeort VOR Entladung fällig, bei Auslandsumzügen 50% Anzahlung, weitere 25 % nach Beladung, Restbetrag am Entladeort Vor der Entladung. Wenn der Umzug finanziell von einem Amt übernommen wird, benötigt die Firma Prinz Umzüge eine schriftliche, gestempelte und unterschriebene Kostenübernahmebestätigung.
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma Prinz Umzüge nicht verrechenbar.
Die Haftung der Firma Prinz Umzüge wird auf 620,00 € je Kubikmeter beschränkt, Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Prinz Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entsprechenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Sollten zwischen des Möbelspediteurs und des Absenders vereinbarte Punkte nicht im Vertrag aufgenommen worden sein, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sobald die Möbelspedition eine andere Firma beauftragt den Umzug durchzuführen, haftet die Spedition, die den Umzug durchführt, solange das Umzugsgut in deren Händen ist.
Jeder Umzug, der Bundesweit geht, darf als Beiladung durchgeführt werden.
Der Absender ist verpflichtet der Möbelspedition mitzuteilen, was gelagert wird, wenn Gegenstände vorhanden sind mit Explosiongefahr, Giftstoffe, oder Ätzende Stoffe oder allgemein Gegenstände, welche Nachteile für das Lager oder für andere Lagergüter oder Personen befürchten lassen. Bei Auslieferung der eingelagerten Möbel, muss der Kunde den Erhalt des Gutes in Schiftform bestätigen, in Teilauslieferung gilt das selbe. Außerdem ist der Kunde verpflichtet in dem Lagerzeitraum Kontaktdaten von sich bei der Möbelspedition zu hinterlassen. Wird die Möbelspedition beauftragt Umzugsgut im Fremdlager abzuholen, haftet nicht die Versicherung der beauftragten Möbelspedition, weil Schäden schon bei der Einlagerung entstanden sein können.
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen: wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung des Gutes schriftlich und mit Bilder angezeigt wurde. Außerdem wird das beschädigte Möbelstück im Wert ersetzt, der zum Zeitpunkt des Schadens festgestellt wurde.
Prinz Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Sie kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Firma Prinz Umzüge vereinbart.
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen Bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
Unsere Umzugsmaterialien haben Festpreise und innerhalb Berlin werden zusätzlich Lieferkosten berechnet.
Mit der Unterschrift vom Auftraggeber, ist der Auftrag an Prinz Umzüge erteilt. Somit akzeptiert der Auftraggeber die Punkte die im Auftrag und in den AGB´s genannt sind. Außerdem wird der Kostenvoranschlag von Prinz Umzüge automatisch zu einem Auftrag, wenn dieser vom Auftraggeber unterschrieben wird.
Beim Verlust von hochwertigen Gegenständen, während des Umzuges, wie z.B. Gold, Diamanten, Geld oder ähnliches ist Prinz Umzüge nicht verantwortlich. Der Kunde soll seine wertvollen Sachen zur eigenen Sicherheit selber transportieren.
Der Kunde ist verpflichtet, den Fußboden selber in der neuen sowie in der alten Wohnunng, am Umzugstag zu verdecken evtl. selber zum Schutz vor Kratzer und Beschädigungen sicher zustellen. Sollte dies vom Kunden nicht eingerichtet sein, besteht keine Haftung. Gegen Aufpreis kann es von der Umzugsfirma auch sichergestellt werden, dies muss allerdings vom Kunden verordnet werden.
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